LKW Geschwindigkeit Bundesstraß

Geschwindigkeitsüberschreitung LKW ab 3,5 To ( u. PKW und LKW bis 3.5 To jeweils mit Anhänger )( Toleranz bei Diagrammscheibe 6 Km ) Bundesstraße s.u.


 

Bis 10 Km/h


 

Innerorts                                  20 €

Außerorts                                15 €


 

11 -15 Km/h


 

Innerorts                                  30 €

Außerorts                                25 €


 

Bis 15 km/ h


 

Für mehr als 5 Minuten oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt ( ggf. Pause nach erster Überschreitung machen- neuer Fahrtantritt !! )

Auch auf der Bundesstraße !,  z. Bsp 5 Minuten + X = 6 bis 7 Km vor der Kontrollstelle ! )


 

Innerorts                                  50 €     1 PKT

Außerorts                                45 €     1 PKT


 

16 -20 Km/h


 

Innerorts                                  50 €     1 PKT

Außerorts                                40 €     1 PKT


 

21 -25 Km/h


 

Innerorts                                  60 €     1 PKT

Außerorts                                50 €     1 PKT


 

26 -30 Km/h


 

Innerorts                                  100 €   3 PKT             1 Monat FV    

Außerorts                                60 €     3 PKT


 

31 -40 Km/h


 

Innerorts                                  125 €   3 PKT             1 Monat FV    

Außerorts                                100 €   3 PKT             1 Monat FV


 

41 -50 Km/h


 

Innerorts                                  175 €   4 PKT             2 Monate FV  

Außerorts                                100 €   3 PKT             1 Monat FV


 

51 -60 Km/h


 

Innerorts                                  300 €   4 PKT             3 Monate FV  

Außerorts                                275 €   3 PKT             2 Monate FV


 

Über 60 Km/h


 

Innerorts                                  425 €   4 PKT             3 Monate FV  

Außerorts                                375 €   4 PKT             3 Monate FV


 

Geschwindigkeitsüberschreitung LKW  gefährliche Güter und Omnibus


 

Bis 10 Km/h


 

Außer bei Überschreitung für mehr als 5 min Dauer oder in mehr als z0wie Fällen nach Fahrtantritt ( Tip :Pause machen nach erstem Verstoß machen- neuer Fahrtantritt )


 

Innerorts                                  35 €

Außerorts                                 30 €


 

11 -15 Km/h


 

Außer bei Überschreitung für mehr als 5 min Dauer oder in mehr als zwie Fällen nach Fahrtantritt ( Tip :Pause machen nach erstem Verstoß machen- neuer Fahrtantritt )


 

Innerorts                                  40 €

Außerorts                                35 €


 

Bis 15 km/ h


 

Für mehr als 5 Minuten oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt ( ggf. Pause nach erster Überschreitung machen- neuer Fahrtantritt !! )


 

Innerorts                                  100 €   1 PKT

Außerorts                                   75 €   1 PKT


 

16 -20 Km/h


 

Innerorts                                  100 €   1 PKT

Außerorts                                 75 €     1 PKT


 

21 -25 Km/h


 

                                  Innerorts                                  125 €   2 PKT              1 Monat FV

Außerorts                                 50 €     2 PKT


 

26 -30 Km/h


 

      Innerorts                                  175 €   3 PKT             1 Monat FV    

Außerorts                                150 €   3 PKT             1 Monat FV


 

31 -40 Km/h


 

      Innerorts                                  225 €   3 PKT             2 Monate FV  

Außerorts                                200 €   3 PKT             1 Monat FV


 

41 -50 Km/h


 

    Innerorts                                  300 €   4 PKT             3 Monate FV  

Außerorts                                250 €   3 PKT             2 Monate FV


 

51 -60 Km/h


 

Innerorts                                  375 €   4 PKT             3 Monate FV  

Außerorts                                350 €   3 PKT             3 Monate FV


 

Über 60 Km/h


 

   Innerorts                                  475 €   4 PKT             3 Monate FV  

Außerorts                                425 €   4 PKT             3 Monate FV


 

LKW Geschwindigkeit auf autobahnähnlichen Bundesstraßen


 

Das Problem der Geschwindigkeitsüberschreitung für LKW´s stellt sich insbesondere auf Bundesstraßen, die autobahnähnlich ausgebaut sind, wobei derartige Ausbauten für Fahrzeuge bis 3,5 to gemäß § 3 III Nr, 2 c StVO eine Ausnahme von der Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 Km/ h vorsehen, und diese sozusagen mit Höchstgeschwindigkeit fahren können. Ein LKW mit einer  Geschwindigkeit mit 60 km / h verwandelt sich dann blitzschnell in eine Gefahr in Form eines Hindernisses, zumal der PKW Fahrer auch dem Irrtum unterliegen kann sich auf einer Autobahn zu befinden und damit rechnet , daß sich der LKW mit 80 km/h fortbewegt. Berücksichtigt man die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/ h auf Autobahnen, so muß auf autobahnähnlichen Strecken für LKW´s 80 km/ h  gelten, zumal wir ja nicht mehr die Straßenverhältnisse aus den sechziger Jahren haben und auch die Ausrüstung  der Fahrzeuge, insbesondere die Bremsen, weit fortgeschritten ist.


 

Da von der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/ h  ( Vergl, § 3 Abs. 3 Nr. 2 c StVO ) auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gemäß § 18 StVO eine Ausnahme gemacht wird, muß man auf die Beschilderung achten. 


 

Viele gehen davon aus sich auf einer Autobahn zu befinden, da der Ausbau der Straße hierauf schließen ließ. Selbst die Tatsache, daß kein Standstreifen vorhanden ist, läßt einen anderen Schluß nicht zu, da es noch etliche Autobahnen gibt, die über keinen Standstreifen verfügen. Nach Auffassung von LKW Recht ist eine Gefährdung durch eine höhere Geschwindigkeit des LKW auf autobahnähnlichen Strecken  bis zu 80 Km/ h  nicht gegeben, da die Gegebenheiten denen einer Autobahn entsprechen. Gerade die Tatsache, daß die Differenzgeschwindigkeit zum LKW infolge der Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge bis 3,5 to ein höhere wird, führt dazu, daß langsame Fahrzeuge sich als Hindernis darstellen. Es konnte so, z.Bsp. beim AG Würzburg ( B7 ), eine Einstellung erreicht werden. Auf Kraftfahrstraßen mit einer Fahrbahn für eine Richtung darf nur 60 km/h gefahren werden !! Vergl. § 18 StVO

Es sein noch darauf hingewiesen, daß es Meßorte gibt, bei welchen die Achszahl in Verbindung mit der Geschwindigleit gemessen wird. So werden Fahrzeuge mit mehr als zwei Achsen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 Km/h ist, erfaßt. ( So auf der A 8 , Höhe Ulm, Richtung München. Mancher Wohnwagenfahrer, der natürlich keinen Begrenzer hat, konnte hierduch sich wieder im Laufen üben / sh. oben Bußgeldkatalog ).

 

Gemeinhin ist bei Geschwindigkeitswerten mittels Tachoscheiben ein Toleranzwert von 6 Km/h bei der Tachoscheibe angemessen. Vergl. Jagusch / Hentschel § 57a StVZO, Rdn. 6. Die Eichung und das Datum des Prüfzeichens am Tacho sollten erfasst sein, zumal § 57 b StVZO eine Eichung, bzw. Prüfung im zweijährigen Rhythmus vorsieht. Ferner ist von Bedeutung, ob fahrzeugtypische Schaublätter verwendet wurden , wobei  die Reifengröße und der Zustand der Reifen zu berücksichtigen ist.. Soweit Sie Schaublätter für größere Geschwindigkeiten verwenden, ist die aufgeschreibene Geschwindigkeit höher, bei Verwendung von Schaublättern für kleinere Geschwidigkeiten, ist die aufgezeichnete Geschwindigleit niedriger. Verg. a. Artikel auf Homepage:  Geschwindigkeitsverstoß durch Tachoscheibe

 

Beim Überholen auf Bundesstraße kann man folgende Tatbestände verwirklichen:
Bußgeldkatalog.

Nr 19 Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage                            50 €     3 Pkt.

 

Nr 19.1 und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahr-streifenbegrenzung (Zeichen 295,296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt                                                                                                      75 €     4 Pkt. 

Die Differenzgeschwindigkeit ist natürlich auch einzuhalten !

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