mit Gefährdung
oder Sachbeschädigung 125 Euro 4 Pkte 1 Monat FV
Ampel Rot
länger als 1 Sek 125
Euro 4 Pkte 1 Monat FV
Ampel über 1
sec mit
Gefährundung
oder Sachbeschädigung 200 Euro 4 Pkte 1 Monat FV
1..
Gesetzeswortlaut des § 37 StVO s.u.
2. Auffassung LKW Recht
Zunächst sollte man wissen, daß die Gelbphase bis 50
km/h 3 sek und darüber 5 sek dauert.
Wenn man mit 50 km/ h unterwegs ist, legt man in der
Sek. ca. 13 m ( 50000 m geteilt durch 3600 sekunden )
zurück.. ( Bremsweg sh. Thema Abstand auf
www.lkwrecht.de
) Der Anhalteweg bei 50 km/h beträgt bei einem 40 to LKW
bei 50 km/ h mit Trommelbremsen ca. 30 m , womit ein
Anhalten leicht möglich ist. Berücksichtigt man eine
Geschwindigkeit von 70 km/ h legt man ca. 19 m / s
zurück. Da die Gelbphase 5 sek. dauert, kann man bei
einem Anhalteweg von ca. 50 m auch locker anhalten, da
die Ampelschaltung ab ca. 95 m vor der Ampel zu
erkennen ist.
Die meisten Fahrer meinen jedoch, daß sie wegen der
Ladung nicht hätten bremsen können. Pech gehabt, da die
Ladung so zu sichern ist, daß sie auch bei einer
Vollbremsung nicht verrutschen darf ! Verg. § 22 StVO.
Also bleibt nur der Weg über die technische Funktion der
Ampel. Eine Identifizierung erfolgt meistens ! über die
Anhörung durch den Halter oder durch den den
Fahrtenschreiber. Ggf. gibt es hieran Zweifel.
Hier einige Fragen zur Technik:
Wie erfolgte die Ausrichtung des Messgerätes?.
Meßprotokolle, Statistkphotos, ggf. halbjährlicher
Wartungsbericht der Ampel, Auszug aus der
Lebenslaufakte der eingesetzten Meßanlage sowie eines
Schulungsnachweises des verantwortlichen Beamten
gebeten. Wie war das Verkehrsaufkommen, wie die
Witterung ( Celsius ? ) ?
Auf welcher Fahrbahn befand sich der Betroffene und wie
ist diese beschaffen ? Labiler Belag, Spurrillen,
Fahrbahnwellen, Fahrbahnstöße, Trennfugen, Risse ?
Wieviele Messungen mit welchen Werten, in welcher Zeit
wurden durchgeführt und wie wurden sie geahndet? Wo
sind die Kontaktschleifen ( Koaxialkabelmessung ), die
die Messung auslösen und wie sind die Abstände der
Messung ? Wie sind diese gegen weitere Druck- und
Feuchtigkeitseinwirkungen ( Absinkung des
Innenwiderstandes der Meßwertaufnehmer ) und damit
verbundenen Auslösungen geschützt? Sind Störprofile
berücksichtigt ? Ist die Verzugsdauer zwischen
Ampelschaltung, Ende der Messung und Auslösen des Fotos
geeicht und ist diese konstant ? Die PTB hat die
Richtlinien mehrfach geändert, was den kritischen Umgang
mit Koaxialmeßgeräten beweist! Wann war die letzte
Zwischenprüfung oder gibt es Statistikphotos ? Wurde bei
den Zwischentests das Eindringen von Feuchtigkeit
festgestellt, die zur Absenkung des Innenwiderstands der
Meßwertnehmer führten ? Dies kann zu einer Verschmierung
der Start- bzw. Stopsignale führen, was wiederum
bedeuten kann, daß die Anzeigegenauigkeit des Systems
nicht mehr konform geht ? Gibt es Meßwertannulationen (
Häufigkeit und Art ) ? Wie hoch sind diese und worauf
sind diese zurückzuführen ? Sind diese evtl. auf für die
Messungen kritische Verkehrssituationen zurückzuführen?
Ist die Verzugsdauer der Fotoauslösungen geeicht ?
Können sich die Trennfugen thermisch verziehen ?
Wie ist der Winkel des Objektivs, von wem und wann
justiert? Fotofixpunkt ! Wie heißt der Hersteller der
Software des Meßgerätes? Wieviel Praxistests sind wann
durchgeführt wurden, wobei Meßfehler und fehlerhafte
Messungen von Interesse sind? Wie ist die prozentuale
Annnulationsrate ? Hat sich diese im Eichzeitraum erhöht
und wieder erniedrigt, ggf. wie sind diese Erhöhungen
und Erniedrigungen zu erklären? Ist das der Messung zu
Grunde liegende Programm vom Hersteller freigeben? Wie
alt ist das Eichprotokoll ?
Wurden an der Station etwaige Veränderungen vorgenommen
( Aufstellfehler und Aufstellprotokoll o.ä.,
Beschädigungen durch Räumdienste )
Gibt es verzögerte Fotoauslösungen oder Leernegative?
Anderes Fahrzeug noch auf dem Bild bei Mehrspurigkeit.
Ergaben sich Auffälligkeiten bei der wann und wo
ausgeführten Auswertung der Filme ? Wie ist die
Zuordnung der Filme erfolgt, ggf. durch wen ? Waren
keine nicht realen Zahlenfiguren unter den
Aufzeichnungen? Ergeben sich Anhaltspunkte für ene
Dejustierung des Gerätes ?
Ist tatsächlich eine besondere Gefährdung des
Querverkehrs oder anderer Verkehrsteilnehmer an der
betr. Stelle bei der Rotlichtzeit zu ersehen ? Handelt
es sich insoweit um einen qualifizierten Rotlichtverstoß
.
Ein SV hat hierzu den Ampelschaltplan der betr. Stelle
zu überprüfen und zu dieser Frage unter Berücksichtung
der übrigen Ampelschaltzeiten und der Räumzeiten
Stellung zu nehmen.
Bsp: Es mag vielleicht zutreffen, dass im Zeitpunkt als
man die Induktionsschleife überfahren hat, die Ampel
bereits 1,9 Sek rot gezeigt hat. Dies sagt jedoch nichts
darüber aus, was die Ampel im Zeitpunkt der Überfahrung
der Haltelinie gezeigt hat. Insoweit sind vorgenannte
Faktoren von der Geschwindigkeit des Fahrzeuges und dem
Abstand der Induktionsschleife von der Haltelinie
abhängig.
Wann wurde die Anlage "scharfgeschaltet". Ist das
Gegenlicht auf dem Photo zu erkennen.
Interessant ist es , wenn der Gutachter zu einer anderen
Toleranz kommt und man unter eine Sekunde Rotlichtphase
rutscht, da dann das Fahrverbot wegfällt.
Sollten alle Stricke reißen, muß
man versuchten das Fahrverbot "abzubiegen", was unter
bestimmten Voraussetzungen möglich ist. ( sh. Homepage
http://www.lkwrecht.de/