LKW Ampelverstoß

Bußgeldkatalog Nr. 132 
 


 

Ampel bei Rot überfahren                                50 Euro   3 Pkt


 

Ampel bei Rot überfahren


 

mit Gefährdung oder Sachbeschädigung      125 Euro 4 Pkte    1 Monat FV


 

Ampel Rot länger als 1 Sek                              125 Euro  4 Pkte  1 Monat FV


 

Ampel über 1 sec mit                                       


 

Gefährundung oder Sachbeschädigung        200 Euro 4 Pkte  1 Monat FV


 

 


 

1.. Gesetzeswortlaut des § 37 StVO  s.u.


 

 2. Auffassung LKW Recht


 

 

Zunächst sollte man wissen, daß die Gelbphase bis 50 km/h 3 sek und darüber 5 sek dauert.

 

Wenn man mit 50 km/ h unterwegs ist, legt man in der Sek. ca. 13 m ( 50000 m geteilt durch 3600 sekunden )  zurück.. ( Bremsweg sh. Thema Abstand auf www.lkwrecht.de ) Der Anhalteweg bei 50 km/h beträgt bei einem 40 to LKW bei 50 km/ h mit Trommelbremsen ca. 30 m , womit ein Anhalten leicht möglich ist. Berücksichtigt man eine Geschwindigkeit von 70 km/ h legt man ca. 19 m / s zurück. Da die Gelbphase 5 sek. dauert, kann man bei einem Anhalteweg von ca. 50 m auch locker anhalten, da die Ampelschaltung ab ca.  95 m vor der Ampel zu erkennen ist.


 

Die meisten Fahrer meinen jedoch, daß sie wegen der Ladung nicht hätten bremsen können. Pech gehabt, da die Ladung so zu sichern ist, daß sie auch bei einer Vollbremsung nicht verrutschen darf ! Verg. § 22 StVO.


 

Also bleibt nur der Weg über die technische Funktion der Ampel. Eine Identifizierung erfolgt meistens ! über die Anhörung durch den Halter oder durch den den Fahrtenschreiber. Ggf. gibt es hieran Zweifel.


 

Hier einige Fragen zur Technik:


 

Wie erfolgte die Ausrichtung des Messgerätes?. Meßprotokolle, Statistkphotos, ggf. halbjährlicher Wartungsbericht der Ampel,  Auszug aus der Lebenslaufakte der eingesetzten Meßanlage sowie  eines Schulungsnachweises des verantwortlichen Beamten gebeten.  Wie war das Verkehrsaufkommen, wie die Witterung ( Celsius ? ) ? 


 

Auf welcher Fahrbahn befand sich der Betroffene  und wie ist diese beschaffen ?  Labiler Belag, Spurrillen, Fahrbahnwellen, Fahrbahnstöße, Trennfugen, Risse  ?


 

Wieviele Messungen mit welchen Werten, in welcher Zeit wurden durchgeführt und wie wurden sie geahndet?  Wo sind die Kontaktschleifen ( Koaxialkabelmessung ),  die die Messung auslösen und wie sind die Abstände der Messung ? Wie sind diese gegen weitere Druck- und Feuchtigkeitseinwirkungen ( Absinkung des Innenwiderstandes der Meßwertaufnehmer ) und damit verbundenen Auslösungen geschützt? Sind Störprofile berücksichtigt ? Ist die Verzugsdauer zwischen Ampelschaltung, Ende der Messung und Auslösen des Fotos geeicht und ist diese konstant ? Die PTB hat die Richtlinien mehrfach geändert, was den kritischen Umgang mit Koaxialmeßgeräten beweist! Wann war die letzte Zwischenprüfung oder gibt es Statistikphotos ? Wurde bei den Zwischentests das Eindringen von Feuchtigkeit festgestellt, die zur Absenkung des Innenwiderstands der Meßwertnehmer führten ? Dies kann zu einer Verschmierung der Start- bzw. Stopsignale führen, was wiederum bedeuten kann, daß die Anzeigegenauigkeit des Systems nicht mehr konform geht ? Gibt es Meßwertannulationen ( Häufigkeit und Art )  ? Wie hoch sind diese und worauf sind diese zurückzuführen ? Sind diese evtl. auf für die Messungen kritische Verkehrssituationen zurückzuführen? Ist die Verzugsdauer der Fotoauslösungen geeicht ? Können sich die Trennfugen thermisch verziehen ?


 

Wie ist der Winkel des Objektivs, von wem und wann justiert? Fotofixpunkt ! Wie heißt der Hersteller der Software des Meßgerätes?  Wieviel Praxistests sind wann durchgeführt wurden, wobei Meßfehler und fehlerhafte Messungen von Interesse sind? Wie ist die prozentuale Annnulationsrate ? Hat sich diese im Eichzeitraum erhöht und wieder erniedrigt, ggf. wie sind diese Erhöhungen und Erniedrigungen zu erklären? Ist das der Messung zu Grunde liegende Programm vom Hersteller freigeben? Wie alt ist das Eichprotokoll ?


 

Wurden an der Station etwaige Veränderungen vorgenommen ( Aufstellfehler und Aufstellprotokoll o.ä., Beschädigungen durch Räumdienste ) 


 

Gibt es verzögerte Fotoauslösungen oder Leernegative? Anderes Fahrzeug noch auf dem Bild bei Mehrspurigkeit. 


 

Ergaben sich Auffälligkeiten bei der wann und wo ausgeführten Auswertung  der Filme ? Wie ist die Zuordnung der Filme erfolgt, ggf. durch wen ? Waren keine nicht realen Zahlenfiguren unter den Aufzeichnungen? Ergeben sich Anhaltspunkte für ene Dejustierung des Gerätes ?


 

 

Ist tatsächlich eine besondere Gefährdung des Querverkehrs oder anderer Verkehrsteilnehmer an der betr. Stelle bei der Rotlichtzeit zu ersehen ? Handelt es sich insoweit um einen qualifizierten Rotlichtverstoß .


 

 

Ein SV hat hierzu den Ampelschaltplan der betr. Stelle zu überprüfen und zu dieser Frage unter Berücksichtung der übrigen Ampelschaltzeiten und der Räumzeiten Stellung zu nehmen.

 

Bsp: Es mag vielleicht zutreffen, dass im Zeitpunkt als man  die Induktionsschleife überfahren hat, die Ampel bereits 1,9 Sek rot gezeigt hat. Dies sagt jedoch nichts darüber aus, was die Ampel im Zeitpunkt der Überfahrung der Haltelinie gezeigt hat. Insoweit sind vorgenannte Faktoren von der Geschwindigkeit des Fahrzeuges und dem Abstand der Induktionsschleife von der Haltelinie abhängig.


 

 

Wann wurde die Anlage "scharfgeschaltet". Ist das Gegenlicht auf dem Photo zu erkennen.


 

 

Interessant ist es , wenn der Gutachter zu einer anderen Toleranz kommt und man unter eine Sekunde Rotlichtphase rutscht, da dann das Fahrverbot wegfällt.


 

Sollten alle Stricke reißen, muß man versuchten das Fahrverbot "abzubiegen", was unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. ( sh. Homepage http://www.lkwrecht.de/

 


 

 

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