Gefahrgut-Fahrer hatte 1,8 Promille 

Mit 1,8 Promille hat ein bulgarischer Kraftfahrer seinen mit Gefahrgut beladenen Lkw am  20. Juli 2007 über die BAB 6 gelenkt. Durch Missachtung eines Überholverbotes fiel das Fahrzeug den Kontrolleuren des Bundesamtes für Güterverkehr auf.
In der anschließenden Kontrolle bei Wimmental gab die Alkoholfahne Anlass, die Polizei hinzuzuziehen, die eine Blutprobe veranlasste. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine hohe Sicherheitsleistung und ein Fahrverbot an, da nach Gefahrgutvorschriften den Lenkern von Gefahrgutfahrzeugen auch unterhalb der 0,5 Promille-Grenze der Genuss alkoholischer Getränke untersagt ist.



 

 

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