Gefahrgut-Fahrer hatte 1,8 Promille
Mit 1,8 Promille hat ein bulgarischer Kraftfahrer seinen
mit Gefahrgut beladenen Lkw
am 20. Juli 2007 über die
BAB 6 gelenkt. Durch
Missachtung eines Überholverbotes fiel das Fahrzeug den
Kontrolleuren des Bundesamtes für Güterverkehr auf.
In der anschließenden Kontrolle bei Wimmental gab die
Alkoholfahne Anlass, die Polizei hinzuzuziehen, die eine
Blutprobe veranlasste. Die Staatsanwaltschaft ordnete
eine hohe Sicherheitsleistung und ein Fahrverbot an, da
nach Gefahrgutvorschriften den Lenkern von
Gefahrgutfahrzeugen auch unterhalb der 0,5
Promille-Grenze der Genuss alkoholischer Getränke
untersagt ist.
|
|
|
|